Da sein, wenn es allein nicht mehr geht.
Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, braucht es eine Person, die das verlässlich übernimmt – ohne zu bevormunden.
Rechtliche Betreuung in einfachen Worten
Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn ein Mensch aufgrund einer Krankheit, einer Behinderung oder im Alter bestimmte Dinge nicht mehr allein regeln kann.
Als Betreuerin handle ich dann in genau den Bereichen, die das Gericht festgelegt hat – nicht mehr und nicht weniger. Ich entscheide dabei so, wie der betreute Mensch es selbst entscheiden würde. Seine Wünsche sind der Maßstab.
Ich arbeite als berufliche Betreuerin und bin nach § 24 des Betreuungsorganisationsgesetzes registriert.
Wobei ich unterstütze
Das Gericht legt fest, welche Bereiche die Betreuung umfasst. Häufig sind das:
Gesundheitssorge
Begleitung bei Arzt- und Klinikterminen, Einwilligung in Behandlungen, Kontakt zu Pflegediensten.
Vermögenssorge
Konten, laufende Zahlungen, Renten- und Sozialleistungen, Schuldenregulierung.
Behördenangelegenheiten
Anträge, Schriftverkehr, Vertretung gegenüber Ämtern, Kassen und Versicherungen.
Wohnungsangelegenheiten
Mietvertrag, Kündigung, Wohnungsauflösung, Suche nach einem geeigneten Platz.
Aufenthaltsbestimmung
Entscheidungen über den Wohnort, wenn eine eigenständige Entscheidung nicht mehr möglich ist.
Post und Telekommunikation
Entgegennahme und Bearbeitung der Post, soweit das Gericht diesen Bereich überträgt.
Wie es zu einer Betreuung kommt
Niemand kann eine Betreuung einfach „beantragen und bekommen". Es ist ein gerichtliches Verfahren mit klaren Schritten.
Anregung
Betroffene selbst, Angehörige, Kliniken oder Sozialdienste regen beim Betreuungsgericht eine Betreuung an.
Prüfung
Das Gericht holt ein ärztliches Gutachten ein und spricht persönlich mit dem betroffenen Menschen.
Bestellung
Das Gericht bestellt eine Betreuerin und legt fest, welche Aufgabenkreise sie übernimmt.
Begleitung
Ich übernehme die festgelegten Bereiche und berichte dem Gericht regelmäßig.
Was Betreuung nicht ist
- Keine Entmündigung. Der betreute Mensch behält seine Rechte.
- Keine Pflege und keine Haushaltshilfe.
- Keine Entscheidung über den Kopf hinweg – die Wünsche des Menschen zählen.
- Nicht für alle Lebensbereiche, sondern nur für die vom Gericht festgelegten.
Vorsorgevollmacht als Alternative
Wer frühzeitig festlegt, wer im Ernstfall für ihn handeln soll, braucht oft gar keine gerichtliche Betreuung. Eine Vorsorgevollmacht ist der einfachere Weg – solange man sie noch selbst erteilen kann.
Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie mich gern an. Ich sage Ihnen ehrlich, was in Ihrer Situation sinnvoller ist.
Sie suchen eine Betreuerin?
Melden Sie sich gern direkt telefonisch. Ich sage Ihnen offen, ob ich aktuell Kapazität habe und welche Aufgabenkreise ich übernehmen kann.