Rechtliche Betreuung

Da sein, wenn es allein nicht mehr geht.

Wenn jemand seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann, braucht es eine Person, die das verlässlich übernimmt – ohne zu bevormunden.

Ruhiges Stillleben: Vase mit Olivenzweig, Schale mit einem Stein und zwei Bücher auf einem hellen Tisch
Was das bedeutet

Rechtliche Betreuung in einfachen Worten

Eine rechtliche Betreuung wird vom Betreuungsgericht eingerichtet, wenn ein Mensch aufgrund einer Krankheit, einer Behinderung oder im Alter bestimmte Dinge nicht mehr allein regeln kann.

Als Betreuerin handle ich dann in genau den Bereichen, die das Gericht festgelegt hat – nicht mehr und nicht weniger. Ich entscheide dabei so, wie der betreute Mensch es selbst entscheiden würde. Seine Wünsche sind der Maßstab.

Ich arbeite als berufliche Betreuerin und bin nach § 24 des Betreuungsorganisationsgesetzes registriert.

Aufgabenkreise

Wobei ich unterstütze

Das Gericht legt fest, welche Bereiche die Betreuung umfasst. Häufig sind das:

Gesundheitssorge

Begleitung bei Arzt- und Klinikterminen, Einwilligung in Behandlungen, Kontakt zu Pflegediensten.

Vermögenssorge

Konten, laufende Zahlungen, Renten- und Sozialleistungen, Schuldenregulierung.

Behördenangelegenheiten

Anträge, Schriftverkehr, Vertretung gegenüber Ämtern, Kassen und Versicherungen.

Wohnungsangelegenheiten

Mietvertrag, Kündigung, Wohnungsauflösung, Suche nach einem geeigneten Platz.

Aufenthaltsbestimmung

Entscheidungen über den Wohnort, wenn eine eigenständige Entscheidung nicht mehr möglich ist.

Post und Telekommunikation

Entgegennahme und Bearbeitung der Post, soweit das Gericht diesen Bereich überträgt.

Ablauf

Wie es zu einer Betreuung kommt

Niemand kann eine Betreuung einfach „beantragen und bekommen". Es ist ein gerichtliches Verfahren mit klaren Schritten.

Anregung

Betroffene selbst, Angehörige, Kliniken oder Sozialdienste regen beim Betreuungsgericht eine Betreuung an.

Prüfung

Das Gericht holt ein ärztliches Gutachten ein und spricht persönlich mit dem betroffenen Menschen.

Bestellung

Das Gericht bestellt eine Betreuerin und legt fest, welche Aufgabenkreise sie übernimmt.

Begleitung

Ich übernehme die festgelegten Bereiche und berichte dem Gericht regelmäßig.

Was Betreuung nicht ist

  • Keine Entmündigung. Der betreute Mensch behält seine Rechte.
  • Keine Pflege und keine Haushaltshilfe.
  • Keine Entscheidung über den Kopf hinweg – die Wünsche des Menschen zählen.
  • Nicht für alle Lebensbereiche, sondern nur für die vom Gericht festgelegten.

Vorsorgevollmacht als Alternative

Wer frühzeitig festlegt, wer im Ernstfall für ihn handeln soll, braucht oft gar keine gerichtliche Betreuung. Eine Vorsorgevollmacht ist der einfachere Weg – solange man sie noch selbst erteilen kann.

Wenn Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie mich gern an. Ich sage Ihnen ehrlich, was in Ihrer Situation sinnvoller ist.

Neben der Betreuung biete ich psychologische Beratung an →

Für Angehörige, Kliniken und Sozialdienste

Sie suchen eine Betreuerin?

Melden Sie sich gern direkt telefonisch. Ich sage Ihnen offen, ob ich aktuell Kapazität habe und welche Aufgabenkreise ich übernehmen kann.

Anrufen Termin anfragen